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   LAG Berlin, 06.07.1992 - 9 Sa 33/92   

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https://dejure.org/1992,5172
LAG Berlin, 06.07.1992 - 9 Sa 33/92 (https://dejure.org/1992,5172)
LAG Berlin, Entscheidung vom 06.07.1992 - 9 Sa 33/92 (https://dejure.org/1992,5172)
LAG Berlin, Entscheidung vom 06. Juli 1992 - 9 Sa 33/92 (https://dejure.org/1992,5172)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    DDR; Partei; PDS; Sozialplan; Abfindungen; Zustimmung; Unabhängige Kommission

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Sozialplan: Zustimmung zur Auszahlung an frühere Beschäftigte der PDS

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZIP 1992, 1427
  • NJ 1992, 517
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • LAG Berlin, 18.11.1991 - 12 Sa 50/91

    Sozialplan: Zustimmungserfordernis nach Abschluss

    Auszug aus LAG Berlin, 06.07.1992 - 9 Sa 33/92
    Der Abschluß eines Sozialplanes für von der PDS entlassene Arbeitnehmer bedurfte der Zustimmung des Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission (abweichend von den Urteilen des LArbG Berlin vom 8.11.1991, 6 Sa 51/91, 6 Sa 73/91 und 18.11.1991, 12 Sa 50/91, 12 Sa 71/91 = ZTR 1992, 170).

    Entgegen der Auffassung des Landesarbeitsgerichts Berlin in einer Entscheidung vom 8. November 1991 (ZTR 1992, 170) und vom 18. November 1991 (ZTR 1992, 170) ist unter einer Vermögensveränderung im Sinne des § 20 Abs. 2 Satz 1 PartG-DDR nicht nur eine Verminderung des Aktivvermögens durch Verfügungsgeschäfte zu verstehen, sondern auch die Begründung von entsprechenden schuldrechtlichen Verpflichtungsgeschäften.

    Die Revision war gemäß § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zuzulassen, da das Gericht hinsichtlich der Rechtsfrage, welche Bedeutung der fehlenden Zustimmung des Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission bzw. der Treuhandanstalt in bezug auf die Verpflichtung zur Zahlung von Abfindungen an frühere Beschäftigte der PDS aus einem Sozialplan zukommt, von Entscheidungen der Kammer 6 und 12 des Landesarbeitsgerichts Berlin abweicht (vgl. ZTR 1992, 170).

  • LAG Berlin, 08.11.1991 - 6 Sa 51/91

    Sozialplan: Wirksamkeit des Abfindungsanspruchs trotz fehlender Genehmigung durch

    Auszug aus LAG Berlin, 06.07.1992 - 9 Sa 33/92
    Der Abschluß eines Sozialplanes für von der PDS entlassene Arbeitnehmer bedurfte der Zustimmung des Vorsitzenden der Unabhängigen Kommission (abweichend von den Urteilen des LArbG Berlin vom 8.11.1991, 6 Sa 51/91, 6 Sa 73/91 und 18.11.1991, 12 Sa 50/91, 12 Sa 71/91 = ZTR 1992, 170).

    Auch wenn wegen des sich aus dem Grundsatz der Rechtssicherheit in Art. 19 Abs. 1 DDR-Verfassung erklärenden Verzichts auf eine Rückwirkung dieser in Erwartung einer baldigen Herstellung der staatlichen Einheit Deutschlands erlassenen Normen für Altfälle die verfassungsrechtlich bedingten methodischen Vorgaben bei der Rechtsanwendung grundsätzlich weiterhin zu beachten sind, so trifft dies doch gerade nicht auf nach dem 17. Juni 1990 liegende Sachverhalte zu, wie die Kammer 6 des Landesarbeitsgerichts Berlin in einer Entscheidung vom 8. November 1991 (BB 1992, 638) im einzelnen dargelegt hat.

  • BAG, 17.03.1987 - 3 AZR 64/84

    Billigkeitskontrolle einer ablösenden Versorgungsordnung

    Auszug aus LAG Berlin, 06.07.1992 - 9 Sa 33/92
    Es gilt der Grundsatz: lex posterior derogat legi priori (vgl. dazu etwa BAG NJW 1987, 2607 = NZA 1987, 835).
  • BAG, 22.05.1990 - 3 AZR 128/89

    Schranken einer ablösenden Betriebsvereinbarung

    Auszug aus LAG Berlin, 06.07.1992 - 9 Sa 33/92
    In bereits erdiente Besitzstände darf allerdings eine ablösende Betriebsvereinbarung nicht eingreifen (vgl. BAG vom 22.05.1990, DB 1990, 2174 = NZA 90, 813).
  • BGH, 22.12.1977 - VII ZR 94/76

    Zulässigkeit einer Streitverkündung; Umfang der Pflichten des Baubetreuers

    Auszug aus LAG Berlin, 06.07.1992 - 9 Sa 33/92
    Materiell- und prozeßrechtliche Wirkung löst allerdings nur eine zulässige Streitverkündung aus, wobei die Frage, ob die Streitverkündung gegenüber der Treuhandanstalt zulässig ist, erst in einem etwaigen Folgeprozeß ihre Beantwortung findet (vgl. BGH vom 22.12.1977, NJW 1978, 643; Stein/Jonas/Leipold, ZPO, 20. Aufl. 1977, § 72 Rn. 17; siehe auch Werres, NJW 1984, 208).
  • BGH, 11.12.1991 - VIII ZR 4/91

    Verpflichtung zur Übergabe der Patienten- und Beratungskartei bei Veräußerung

    Auszug aus LAG Berlin, 06.07.1992 - 9 Sa 33/92
    Trifft ein Verbotsgesetz einen Vorgang, der sich aus einem Verpflichtungsgeschäft (Grundgeschäft) und einem Erfüllungsgeschäft (Ausführungsgeschäft) zusammensetzt, so ergreift die Nichtigkeit des einen Rechtsgeschäftes das Schicksal des anderen, wenn das Verbot den von beiden Geschäften erstrebten Erfolg vereiteln soll (vgl. dazu auch Mayer-Maly in: MünchKomm zum BGB, 2. Aufl., § 134 Rn. 8; siehe auch BGH vom 11.12.1991, NJW 1992, 737 f = MDR 1992, 226 f).
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